Ist Ghostwriting strafbar?

Foto einer wissenschaftlichen Arbeit

03. Oktober 2014

In letzter Zeit sorgten bekannte Personen für negative Schlagzeilen, weil sie wissenschaftliche Arbeiten angeblich nicht selber verfasst haben. Dabei stellt sich die berechtigte Frage, ob Ghostwriting strafbar ist?

Braucht jemand einen juristischen Rat, dann wendet er sich an einen Rechtsanwalt. Für steuerliche Fragen sind Steuerberater zuständig und wer gute und professionell verfasste Texte benötigt, der lässt diese von einem Ghostwriter verfassen. Klingt doch logisch, oder nicht? Dennoch haftet der Dienstleistung Ghostwriting ein mehr oder weniger halbseidener Ruf an. Das liegt wohl daran, dass Ghostwriting immer dann für Gesprächsstoff sorgt, wenn bekannte Persönlichkeiten im Zentrum öffentlicher Kritik stehen. Wenn man ihnen vorwirft, sie hätten zum Beispiel ihre Doktorarbeit nicht selbst verfasst. Wir alle erinnern uns an die mediale Demontage des ehemaligen Verteidigungsministers zu Guttenberg. Ihm unterstellte man, dass er beim Erstellen seiner Doktorarbeit geschummelt hat. Und wieder einmal fiel ein dunkler Schatten auf das Thema Ghostwriting. Grund genug, um die Frage zu erörtern, ob man sich strafbar macht, wenn man Texte von einem Ghostwriter erstellen lässt?

Was versteht man unter dem Begriff „Ghostwriting“? Eine Person oder auch eine Firma erbringt eine Dienstleistung: Sie erstellt im Auftrag einen Text. Art und Umfang dieses Textes werden in einer Vereinbarung geregelt. In diesem Punkt gleicht Ghostwriting jeder anderen Dienstleistung. Die Besonderheit dabei: Die Person oder Firma, die den Auftrag ausführt, also der Ghostwriter, bleibt in der Regel anonym und seine Tätigkeit ist normalerweise im Endprodukt auch nicht erkennbar. Grundsätzlich ist Ghostwriting eine ganz legale Dienstleistung. Wenn ein Ghostwriter für seinen Auftraggeber die Denk- oder Schreibarbeit übernimmt, ist das auch unter moralischen Gesichtspunkten absolut makellos. Genauso wie bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater. In den meisten Bereichen ist Ghostwriting auch eine allgemein anerkannte und respektierte Tätigkeit. Zum Beispiel, wenn Redenschreiber für Politiker oder Manager tätig werden oder wenn Ghostwriter Bücher, Artikel fürs Internet oder Texte für Bewerbungen schreiben.

Akademisches Ghostwriting

Ein Sonderfall und nach wie vor eine Grauzone sind wissenschaftliche Texte. Wenn ein Ghostwriter zum Beispiel für Studenten eine Diplomarbeit oder gar eine Dissertation verfasst, dann handelt es sich um das so genannte „akademische Ghostwriting“. Die breite Öffentlichkeit sieht es als moralisch fragwürdig an, wenn jemand wissenschaftliche Texte von einem Ghostwriter erstellen lässt. Die Frage nach der Moral muss jeder für sich selbst beantworten, aber ist Ghostwriting im wissenschaftlichen Bereich strafbar? Nein! Zumindest nach aktueller Rechtssprechung in Deutschland, Österreich und der Schweiz macht sich ein Ghostwriter selbst dann nicht strafbar, wenn er für seine Auftraggeber eine ganze Diplomarbeit oder gar eine Dissertation verfasst. Ebenso wenig wie beim Ghostwriting für Bücher oder wenn Redenschreiber für Politiker tätig werden. Differenziert muss man aber die Situation des Auftraggebers betrachten.

Nicht strafbar ist der Auftrag zur Erstellung eines wissenschaftlichen Textes. Das Einreichen einer solchen „fremden“ Arbeit als eigenhändiges Werk bei einer Hochschule, zum Beispiel als Diplomarbeit oder Dissertation ist rechtlich schwierig. Hier wird Ghostwriting zu einem Grenzfall, denn einige Hochschulgesetze ahnden das als Betrug oder Plagiat und verhängen teilweise hohe Geldstrafen, verbunden mit einer Exmatrikulation. Rein rechtliche gesehen handelt es sich dabei allerdings (nach unserer Information) um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat. Alte Versionen einer Diplomarbeit oder Dissertation beziehen zum akademischen Ghostwriting eine klare Position: Studenten mussten eidesstattlich versichern, dass sie ihre eingereichten Arbeiten selbstständig verfasst und ausschließlich die angegebenen Hilfsmittel benutzt haben. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist nach geltendem Recht strafbar. Verlangt das Prüfungsinstitut nur eine einfache Versicherung der selbstständigen Arbeit, dann wäre es nur eine „schriftliche Lüge“, die (nach unserer Information) nicht strafbar ist.

Alles in allem können auch wir die Frage, ob (akademisches) Ghostwriting wirklich strafbar, oder „nur“ moralisch verwerflich ist, auch nicht erschöpfend beantworten.


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